Stand: 09. August 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen, die zwischen GSE-Assistant (nachfolgend „Auftragnehmer“) und gewerblichen Autohäusern (nachfolgend „Auftraggeber“) geschlossen werden.
(2) Vertragsgegenstand ist die administrative und formelle Abwicklung von Garantie- und Kulanzanträgen gegenüber Fahrzeugherstellern (z.B. der Stellantis N.V. und deren Marken) im Auftrag des Autohauses.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(1) Der Auftragnehmer erbringt reine Dienstleistungen im Bereich der Antragsbearbeitung. Er nimmt die von dem Auftraggeber übermittelten Daten, Dokumente und Schadensbilder entgegen, bereitet diese formgerecht auf und reicht sie gemäß den Vorgaben der jeweiligen Hersteller (z.B. Stellantis-Gruppe) ein.
(2) Wichtiger Hinweis zur Unabhängigkeit: Der Auftragnehmer handelt als unabhängiger Dienstleister. Er ist kein Vertragspartner, Erfüllungsgehilfe oder offizieller Vertreter der Stellantis N.V. oder anderer Fahrzeughersteller.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Antragsbearbeitung erforderlichen Unterlagen (z.B. Schadensbilder, Werkstattaufträge, Fahrzeugdaten) rechtzeitig, vollständig und in der erforderlichen Qualität zur Verfügung zu stellen.
(2) Für die inhaltliche Richtigkeit der übermittelten Daten (insbesondere Schadensbefunde und Kilometerstände) ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über die erforderlichen datenschutzrechtlichen Zustimmungen seiner Endkunden verfügt, um die Daten zur Auftragsverarbeitung an den Auftragnehmer weiterleiten zu dürfen (siehe hierzu unseren AVV).
(1) Der Auftragnehmer schuldet das ordnungsgemäße Bemühen und die korrekte formelle Einreichung der Anträge nach bestem Wissen und Gewissen.
(2) Keine Garantie für Erfolge: Der Auftragnehmer übernimmt ausdrücklich keine Haftung oder Gewährleistung für die endgültige Entscheidung des Herstellers (z.B. Stellantis). Die finale Entscheidung über die Genehmigung, Kürzung oder Ablehnung eines Garantie- oder Kulanzantrags obliegt allein dem jeweiligen Hersteller. Abgelehnte Anträge stellen keinen Mangel der Dienstleistung des Auftragnehmers dar und berechtigen nicht zur Kürzung der vereinbarten Vergütung.
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem bei Vertragsschluss vereinbarten Tarif (z.B. Festpreis pro eingereichtem Antrag oder monatliche Pauschale).
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer bei leichter Fahrlässigkeit nur beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers (Passau), sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.